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Sie haben einen Anspruch, den Sie einklagen wollen. Die Aussichten werden von Ihrem Rechtsanwalt als günstig beurteilt, der Beklagte verfügt über eine ausreichende Zahlungsfähigkeit.

Gleichwohl sind Sie nicht in der Lage, diesen Prozess zu bezahlen, obwohl er aussichtsreich ist. Vielleicht wollen Sie auch Ihre Mittel für andere Zwecke einsetzen, beispielsweise für die Zwecke des eigenen Unternehmens oder für den Erwerb einer Immobilie.

In einem solchen Falle sollten Sie an uns herantreten!

Ab einem Streitwert von 25.000 € finanzieren wir Ihren Prozess ohne Wenn und Aber und bekommen einen Anteil vom Erlös, der bei Rechtsstreitigkeiten über 100.000 € 30% beträgt, nachdem wir zuvor die von uns verauslagten Verfahrenskosten abgezogen haben.

Ganz einfach: Ihr Rechtsanwalt reicht uns eine Klageschrift ein oder zumindest eine präzise Schilderung des Sachverhaltes, aus der sich die Umstände und die Rechtslage des Falles entnehmen lassen. Wir prüfen diesen Fall auf das Genaueste durch höhere pensionierte Richter und schlagen Ihnen im Falle des positiven Ausganges unserer Prüfung den Abschluss eines Finanzierungsvertrages vor.

Dieser Finanzierungsvertrag beinhaltet die Übernahme der Risiken des Verfahrens ohne Einschränkung einschließlich der Führung aussichtsreicher Rechtsmittel.

Während der Zeit der Prüfung verpflichten Sie sich, einstweilen keinen anderen Finanzierungsvertrag abzuschließen. Für den Fall, dass wir absagen sollten, war die Prüfung kostenlos und Sie sind von jeder Verpflichtung frei.

Mit unserem System ermöglichen wir einer großen Zahl von Anspruchsberechtigten, Ihre Ansprüche auch geben vermeintliche übergroße Anspruchsgegner durchzusetzen.

Der Mindeststreitwert wird regelmäßig durch Bündelungen gleicher Interessen erreicht, so dass der Mindeststreitwert von 25.000 € quasi mit jeder Bündelung realisiert wird.