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HAKO hat sich darauf spezialisiert, die Interessen von Anspruchssteller gegen ein und denselben Anspruchsgegner zu bündeln und Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild zu realisieren. Da es in Deutschland das "Werkzeug" einer Sammelklage nicht gibt und der Gesetzgeber über die Möglichkeit sogenannter Musterprozesse eine Vereinfachung des Rechtsweges zwar grundsätzlich ermöglich hat, die Praxis den einzelnen jedoch nach wir vor in seinem Recht und der Erlangung desselbigen eher behindert als fördert, bieten wir denjenigen, welche einen vermögensrechtlichen Nachteil im Rahmen einer am Markt vielfältig praktizierten wirtschaftlichen Handlungsweise erlangt haben, an, ihre Interessen mit anderen Anspruchsberechtigten zusammen zu fassen.

Da eine Sammelklage nach US-amerikanischem Vorbild in der deutschen Rechtssprechung nicht etabliert ist, beschreiten wir zusammen mit unseren Kunden einen anderen Weg, welcher im Ergebnis der amerikanischen Vorgehensweise gleich gestellt ist.

Hierzu teilen wir dem Prozessgegner über die eingeschalteten Anwälte mit, dass bspw. 500 gleich gestellte Forderungen mit gleichem Rechtshintergrund registriert wurden. Unsere Anwälte bieten der Gegenseite an, 500 Einzelprozesse zu führen, analog wäre man auch bereit, nur 1 Musterverfahren zu führen, wenn denn beide Prozessbeteiligte einig sind, dass das Ergebnis im Rahmen eines dann zu vollziehenden Vergleiches auf die verbleibenden 499 Fälle zur Anwendung gelangt.

Das spart Zeit, Kosten und Mühe - und zwar für alle Beteiligten.